Rechtlicher Rahmen über die Beschäftigung von Haushalts- und Betreuungshilfen in privaten Haushalten

Günstige Angebote sind leider nicht immer legal. Das Schweizer Gesetz hält das Vermitteln von Betreuungspersonal ausschliesslich Bewilligten und im Handelsregister eingetragenen Schweizer Firmen vor. Zusätzlich, zum Schutz des zu verleihenden Personals, ist bei der SECO eine Garantieleistung von CHF 100‘000.00 zu entrichten. Schlussendlich unterliegt das Personal auch den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gesetzen nach Obligationenrecht. Unser Betreuungspersonal ist somit nicht nur legal, auch nach Sozialrecht angestellt, sondern auch versichert und geschützt.

Unwissen schützt vor Strafe nicht. Stellt ein Privathaushalt eine Betreuungskraft von einer nicht in der Schweiz registrierten Agentur ein, so hat das strafrechtliche Konsequenzen und wird mit hohen Busen geahndet. Kommt es zu einem Unfall oder Krankheit, so wird der Privathaushalt dafür haftbar gemacht.

Bitte überprüfen Sie bei dem unten aufgeführtem Link ob eine Agentur legal in der Schweiz registriert ist. Geben Sie im Eingabefeld „PLZ/Ort:“ nur die Postleitzahl „6343“ ein und Sie werden uns im Register finden.

 

„Arbeitsvermittlungsgesetz: Verzeichnis der bewilligten, privaten Arbeitsvermittlung- und Personalverleihbetriebe“  

 

Unsere Bewilligungen zu Ihrer Einsicht:

Bewilligung
Personalverleih

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Private
Arbeitsvermittlung

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Grenzüberschreitender
Personalverleih

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Private
Auslandsvermittlung

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